Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH als Auslöser für Entscheidung
Über die Neuregelung des Telemediengesetzes wurde zwischen den Koalitionspartnern und den beteiligten Ministerien zunächst heftig debattiert. Auslöser der aktuellen Entscheidung ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-484/14), im Zuge dessen der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Maciej Szpunar im Rahmen seiner Schlussanträge die Ansicht vertrat, dass die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie auch für Personen gelten, die als Nebentätigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit ein WLAN-Netz betreiben und dieses der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung stellen. Demnach würden künftig Sicherungsmaßnahmen wie eine Verschlüsselung oder die Einholung einer Rechtstreueerklärung entfallen.
Fazit
Die geplante Neuregelung des Telemediengesetzes könnte bereits im Herbst 2016 in Kraft treten. Wie bereits in anderen Ländern üblich wären damit künftig offene WLAN-Netze auch in Deutschland ohne Beschränkungen möglich. Für Betreiber von öffentlichen Hotspots z. B. in Cafés, Restaurants, Einzelhandelsgeschäften wie auch für Privatpersonen würde dies bedeuten, dass ihren Kunden offene WLAN-Netze ohne besondere Sicherungsmaßnahmen angeboten werden können.