Handlungsbedarf EU-DSGVO

Morgen, nämlich am 25. Mai 2018, tritt nunmehr die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, worüber wir bereits an unterschiedlicher Stelle informiert haben.

Sollten Sie die für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts erforderlichen Maßnahmen bislang noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen dringend, zumindest noch die folgenden Schritte in die Wege zu leiten, um bußgeldbewehrte Datenschutzverstöße und vor allem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu vermeiden:

  1. Benennung, Veröffentlichung und Meldung des Datenschutzbeauftragten (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) 

  2. Erstellung des Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten

  3. technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit 

  4. Aktualisierung der Datenschutzinformationen auf der Homepage sowie gegenüber den Beschäftigten und Vertragspartnern

  5. Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dienstleistern
     

Für nähere Auskünfte zu den erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen stehen wir gerne zur Verfügung. Um die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben auch kurzfristig noch umsetzen zu können, haben wir entsprechende Mustervorlagen erarbeitet, mit deren Hilfe Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform gestalten können.