Grundsteuerreform 2022 – auch Sie trifft eine gesetzliche Mitwirkungspflicht

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 die Grundsteuerreform verabschiedet haben. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Daten beruht.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer bis spätestens 31. Oktober 2022 daher eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form einreichen. Die Frist ist nach heutigem Stand nicht verlängerbar.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse am 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltung für die Neubewertungen aller Grundstücke mehrere Jahre benötigen wird, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer allerdings erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Eine sog. Länderöffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer – so unter anderem auch Bayern und Sachsen – inzwischen Gebrauch gemacht.

Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie von der Reform unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. Hierzu sind einige Vorbereitungen erforderlich. Als Ihr Berater in steuerrechtlichen Belangen übernehmen wir diesen Prozess sowie die Abwicklung mit den Finanzbehörden gerne für Sie. Unsere Tätigkeit beinhaltet:

  • Erfassung der notwendigen Daten,
  • Auswertung/Einholung von relevanten Unterlagen,
  • softwaregestützte Erstellung der Erklärung mit Vorbelegung durch uns,
  • Verifizierung der Angaben unter Abgleich mit der bisherigen ertragsteuerlichen Behandlung,
  • Besprechung des Erklärungsentwurfs mit Ihnen,
  • elektronische Übermittlung der Erklärung an das zuständige Finanzamt,
  • Beantwortung von Rückfragen des Finanzamtes und
  • Bescheidprüfung sowie
  • bei nicht rechtmäßiger Verbescheidung Durchführung der erforderlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Für die Umsetzung bleibt nur wenig Zeit. Die Finanzverwaltung lässt für die Einreichung der Daten nur einen zeitlichen Korridor von Juli bis Oktober 2022 zu.

Vorbereitende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Beschaffung der benötigten Unterlagen, sollten daher bereits jetzt vorgenommen werden. Wir bieten an, die Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Ihnen programmgestützt zu erledigen und die digitalen Kommunikationsmöglichkeiten mit den Finanzbehörden zu nutzen, um den Prozess für Sie so effizient wie möglich zu gestalten.

Der Feststellungsbescheid, den die Finanzverwaltung sodann für jedes Grundstück erlässt, wird ein Grundlagenbescheid sein, von dem die weitere Festsetzung der Grundsteuer abhängig ist. Werden hier Fehler bei der Erstellung der Erklärung gemacht, kann das zu einer kumulierten erhöhten finanziellen Belastung über die Jahre in der Zukunft führen.

Um den zeitlichen Ablauf der Bearbeitung bei uns planen zu können, bitten wir Sie um zeitnahe Unterzeichnung sowie Rücksendung der Vollmacht sowie des Auftrags.

Bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern sind auch im Fall der Zusammenveranlagung zwei eigenständige Vollmachten zu erteilen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Anne Leutemann gerne zur Verfügung.


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