KfW-Schnellkredit 2020 (Stand 20. April 2020)

Die KfW hat zur Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern mit mehr als 10 Beschäftigten ihr Maßnahmenpaket um den „KfW-Sofortkredit 2020“ erweitert.

Dieser KfW-Schnellkredit 2020 steht Unternehmen zur Verfügung, die durch die Corona-Krise bedingt in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten gekommen sind und wird seitens der KfW durch eine 100 % - Haftungsfreistellung für die Finanzierungspartner gedeckt.

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und ihren Sitz in Deutschland haben
    Achtung: Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der Europäischen Union gewesen sein (Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
  • Einzelunternehmer und Freiberufler in Deutschland
    Das Unternehmen muss mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein, das heißt zu diesem Datum müssen die ersten Umsätze erzielt worden sein. 
    Wichtig: Um den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen zu können, müssen Sie zuletzt einen Gewinn erzielt haben – entweder im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019.

Förderfähige Maßnahmen: 

  • Investitionen 
  • Betriebsmittel (alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter, Warenlager)

Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen: 

  • Das Umschulden oder Ablösen von bestehenden Kreditlinien
  • Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung und Prolongation von bereits abgeschlossenen Vorhaben
  • Gewinn- und Dividendenausschüttungen während der Kreditlaufzeit (ausgenommen hiervon sind marktübliche Ausschüttungen und Entnahmen des Geschäftsinhabers)
  • Reine Finanzinvestitionen (darunter fallen etwa Unternehmensbeteiligungen, Darlehen sowie Sicherheitsleistungen)

Es gelten folgende Konditionen:

Kredithöhe: 

  • Unternehmen mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Mitarbeitern: max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern: max. 800.000 Euro

Achtung: Der Kredithöchstbetrag ist gedeckelt je Unternehmensgruppe auf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019.

 

Sollte der Kredithöchstbetrag noch nicht erreicht worden sein, kann mehrmals die Antragstellung erfolgen. Bei der Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze werden dabei herausgerechnet.

Der Begriff „Unternehmensgruppe“ wird von der KfW folgendermaßen definiert: 

  • Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist
  • Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind
  • Alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen

Laufzeit, Zinshöhe & Tilgung:

  • Der Schnellkredit hat eine Laufzeit bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Jahren. 
  • Der einheitliche Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Die Zinsbindung erfolgt über die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die Tilgung erfolgt - wie auch bei anderen KfW-Krediten üblich - in vierteljährlich zu zahlenden, gleichbleibend hohen Raten.

Achtung: Eine vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist möglich!

Kombination mit anderen Förderprogrammen: 

Der Antragsteller eines KfW-Schnellkredits hat bis zum 31. Dezember 2020 nicht die Möglichkeit, weitere KfW-Kredite zu beantragen. Ein Wechsel vom KfW-Sonderprogramm 2020 zum KfW-Schnellkredit 2020 ist ebenfalls nicht möglich. Eine Kumulierung mit Zuschüssen im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder ist zulässig. Die Obergrenze von 800.000 Euro je Unternehmen ist dabei einzuhalten.

Infos zur Antragstellung: 

  • Das Angebot des KfW-Schnellkredits 2020 ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
  • Die Anträge werden weiterhin über die Hausbanken gestellt. Die Beantragung bei den Hausbanken ist seit 15. April 2020 möglich. Im Hinblick auf das Bankgespräch können Antragsteller online auf der Homepage der KfW eine Antragstellung vorbereiten. Zudem erhalten sie weitere Informationen und Dokumente zum Herunterladen.
  • Die Hausbanken sind zu 100 % von der Haftung freigestellt. Sie prüfen im Rahmen der Antragstellung insbesondere die Anzahl der Mitarbeiter, den Jahresumsatz sowie die Gewinnerzielung. Die Plausibilität der Anzahl der Mitarbeiter kann auf Basis des Jahresabschlusses, der Lohn- und Gehaltsunterlagen oder einer Bestätigung des Steuerberaters erfolgen. Der Jahresumsatz sowie die Gewinnerzielung können anhand des Jahresabschlusses, der Einnahmen-Überschussrechnung oder der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen nachgewiesen werden. Zudem bestätigt die Bank, dass gemäß aktueller Selbstauskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei (z. B. Schufa), weder für die vertretungsberechtigten Personen des antragstellenden Unternehmens, noch für das antragstellende Unternehmen selbst, Negativmerkmale vorliegen.
  • Das Formular „Ergänzende Angaben zum Antrag“, zu finden auf der Homepage der KfW, ist unterzeichnet auf Seite 2 bei der Hausbank abzugeben. Das Ausfüllen der Seiten 3 bis 6 erfolgt durch die Bank.

Mit dem KfW-Schnellkredit 2020 wurde eine weitere Möglichkeit zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern geschaffen. Die LfA Förderbank Bayern plant ein ähnliches Programm für Unternehmen mit bis zu 10 Erwerbstätigen. Wir werden Sie weiter informieren!